KMS 4.0 – Ihre Lösung für E-Rechnungen!

Die Pflicht im B2B Bereich E-Rechnungen empfangen zu können, tritt in Deutschland am 1. Januar 2025 in Kraft.
Spätestens ab 2028 werden E-Rechnungen uneingeschränkt zur Anwendung kommen.

KMS 4.0B38 unterstützt bereits jetzt alle gültigen E-Rechnungsformate (ZUGFeRD 2.x und X-Rechnungen 3.x/EN-16931), so dass Sie Ihre Ein-und Ausgangs-Rechnungsprozesse durchgängig digitalisieren und automatisieren können.
Eine Anleitung speziell zur Erstellung von X-Rechnungen finden Sie in unserem Kundenbereich unter ->
Dokumentation -> KMS 4.0 Handbücher und Leitfäden -> FAKT 4.0 X-Rechnungen

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