Wichtige Information zu E-Rechnungen!

Ab 01. Januar 2025 besteht bereits die Pflicht im B2B Bereich E-Rechnungen empfangen zu können.
Ab dem 1. Januar 2028 müssen spätestens alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.

  • KMS 4.0B39 unterstützt bereits jetzt alle gültigen E-Rechnungsformate!
  • Ihre Ein-und Ausgangs-Rechnungsprozesse können mit den Modulen KMS-EBEV bzw. KMS-FAKT komplett digital abgewickelt werden.
  • Alle E‑Rechnungen werden bereits jetzt selbstverständlich so abgespeichert, dass sie jederzeit in ihrer Originalform verfügbar sind.
  • Ab KMS 4.0B40 können E-Rechnungen automatisch in Ihr juristisches Langzeit-Archiv/DMS mit exportiert werden.
    Stellen Sie dazu bitte sicher, dass KMS 4.0B40 installiert ist!
  • Für zukünftige Steuerprüfungen (z.B. Z1..Z3) können E-Rechnungen mit KMS-COST (KIM4) jederzeit  ausgewertet bzw. in Originalform exportiert werden.
    Diese Erweiterung ist verfügbar ab KMS 4.0B41  (05/2025).

Weitere Informationen zur Erstellung von X-Rechnungen finden Sie in unserem Kundenbereich unter -> Dokumentation -> KMS 4.0 Handbücher und Leitfäden -> FAKT 4.0 X-Rechnungen.

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Dann bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.